Im Gespräch mit der Bundesagentur für Arbeit

Shownotes

Um diesen und weiteren Fragen nachzugehen, haben wir in Kooperation mit unseren Kolleg*innen von startup.niedersachsen einen Podcast ins Leben gerufen. Moderiert wird der Podcast von Christian Wagener, Themenmanager für Digitale Produktion bei der Digitalagentur Niedersachsen.

In unserer zweiten Folge stellt sich Tobias Droßmann von der Bundesagentur für Arbeit unseren Fragen. Er gibt Auskunft zu Details des Kurzarbeitergeldes und klärt darüber auf, wie Startups und Soloselbstständige jetzt von der Bundesagentur für Arbeit unterstützt werden.

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Christian Wagener (Digitalagentur Niedersachsen): Herzlich willkommen zum gemeinsamen Podcast von startup.niedersachsen und Digitalagentur Niedersachsen. Mein Name ist Christian Wagener und ich begrüße Tobias Droßmann. Tobias Droßmann ist Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit (BA) und hat sich bereit erklärt, heute ein paar Fragen rund um die Unterstützung der durch die Coronakrise betroffenen Unternehmen und Menschen zu beantworten.

Digitalagentur: Herr Droßman können Sie uns etwas dazu sagen, wie die Bundesagentur für Arbeit gerade die Menschen unterstützt, die von der Coronakrise auch jobmäßig getroffen wurden?

Tobias Droßmann (Bundesagentur für Arbeit): Ja, hallo auch erst mal von meiner Seite. Das mache ich natürlich gern. Ich hab mir vorgenommen, mich immer auf das Wesentliche zu reduzieren, damit der Podcast auch ein Podcast bleibt und kein Hörbuch wird.

Tobias Droßmann (Bundesagentur für Arbeit): Wir in der Bundesagentur für Arbeit sind mit dem Thema Kurzarbeit seit ein paar Wochen intensiv beschäftigt. Mit dem Instrument der Kurzarbeit sollen Beschäftigte in den Unternehmen gehalten und Arbeitslosigkeit vermieden werden. Wir richten zurzeit so gut wie alle unsere Aktivitäten darauf aus, die betroffenen Betriebe zu beraten, die Anzeigen schnell aufzunehmen und Kurzarbeit zügig abzurechnen. Ganz konkret haben wir in Niedersachsen und Bremen unsere Teams im Bereich Kurzarbeit von 75 auf mehr als 800 Personen verzehnfacht.

Tobias Droßmann (Bundesagentur für Arbeit): Dann fokussieren wir uns in der Arbeitsvermittlung vor allem auf systemrelevante Bereiche, wie der Pflege, der Landwirtschaft oder auch dem Einzelhandel. Das findet aktuell bevorzugt über digitale Kanäle statt. Bei Notfällen ist natürlich auch ein persönlicher Kontakt möglich, stellt aber momentan die absolute Ausnahme dar. Es ist ja auch vieles momentan unbürokratischer geworden. Sie können sich telefonisch arbeitslos melden oder Ihren Antrag auf Grundsicherung einfach per Post zusenden. Gerade das Thema Grundsicherung – landläufig auch Hartz IV genannt – spielt in der ganzen Corona-Krise eine wichtige Rolle und auch da sind die Kolleginnen und Kollegen in den Jobcentern für unsere Kundinnen und Kunden da. Die Zahlung von Geldleistungen hat für uns oberste Priorität.

Digitalagentur: Wie viele Unternehmen in Niedersachsen haben derzeit Kurzarbeit beantragt?

Droßmann: Bis Ostern haben 53.300 niedersächsische Unternehmen erklärt – also angezeigt – Kurzarbeit machen zu wollen. Damit Sie mal einen Vergleich haben: In der Finanzkrise 2009/2010 waren maximal 4.700 Betriebe in Niedersachsen gleichzeitig in Kurzarbeit.

Digitalagentur: Das ist ja mehr als das Zehnfache. Wie viele Beschäftigte betrifft das in etwa?

Droßmann: Wie viele Betriebe am Ende tatsächlich Kurzarbeit realisieren und in welchem Umfang sie das tun, können wir erst genau sagen, wenn die Kurzarbeit abgerechnet wird. Die Listen dafür reichen die Arbeitgeber zum großen Teil erst in einigen Wochen ein. Wir gehen aber davon aus, dass die Zahl der Kurzarbeiter deutlich über dem Niveau der Wirtschafts- und Finanzkrise liegen wird. Damals haben in der Spitze bundesweit bis zu 1,4 Millionen Beschäftigte kurzgearbeitet. In Niedersachsen waren es fast 100.000 Menschen. Grundsätzlich kommen die Anzeigen aus nahezu allen Branchen. Der Einzelhandel und das Gastgewerbe bilden allerdings schon die Schwerpunkte.

Digitalagentur: Nachvollziehbar, der Einzelhandel und die Gastronomie sind ja auch die Branchen, die gerade sehr betroffen sind. Wenn ich jetzt Kurzarbeit anmelden muss, wie lange dauert dann die Bearbeitung vom Antrag bis zur Bewilligung in etwa?

Droßmann: Ich fange mal einen Schritt vorher an. Als Erstes muss die Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit angezeigt werden. Ich hatte Sonntag mit meinem Onkel telefoniert. Der hat Kurzarbeit für sein Unternehmen angezeigt. Von der Anzeige bis zur Antwort im Postkasten sind nur vier Tage vergangen. Er war begeistert und ich ehrlich gesagt, stolz auf meine Kolleginnen und Kollegen.

Droßmann: Und ist die Kurzarbeit angezeigt, können Sie mit einem sogenannten Leistungsantrag die Kurzarbeit beantragen, nachdem vorher vom Arbeitgeber ggf. noch zu zahlender Restlohn und Kurzarbeitergeld (KuG) berechnet und ausgezahlt wurde.

Um Ihre Frage jetzt korrekt zu beantworten: Wenn alle Unterlagen vorliegen und der Antrag vollständig ist, werden wir das Geld innerhalb von zehn Tagen bewilligen. Damit haben wir unser Bearbeitungsziel im Vergleich zu vor der Krise – da waren es 14 Tage – deutlich gesteigert. Das können wir nur, weil alle Kolleginnen und Kollegen in der BA mit voller Motivation am Werk sind und ganz vielen Menschen sehr helfen.

Digitalagentur: Man hört schon, da sind sehr viele Leute aktiv, denn das betrifft auch sehr viele Menschen in Niedersachsen. Gibt es Voraussetzungen, die ich als Unternehmen für die Beantragung von KuG erfüllen muss?

Droßmann: Auf jeden Fall. Viele Unternehmen haben sich bereits mit den Voraussetzungen beschäftigt. Für diejenigen, für die das Thema komplett neu ist, gibt es richtig gute Videos bei Youtube. Deswegen mein Tipp an Sie: Bei Youtube finden Sie unter Bundesagentur für Arbeit unsere Videos. Da sind auch Erklärvideos zum Kurzarbeitergeld bei. Und wenn Fragen offen sind, wenden Sie sich an unseren Arbeitgeber-Service. Die sind von Montags bis Freitags von 8 -18 Uhr für Sie da. Die Nummer finden Sie auf arbeitsagentur.de.

Noch ein aktueller Tipp für Sie. Es gibt einen ganz neuen Kurzarbeit-Chatbot. Das heißt, man kann eine virtuelle Unterhaltung führen mit dem Ziel eine versandfertige Kurzarbeitergeld-Anzeige zu erstellen. Sie werden hier mit einfachen Fragen durch den Ablauf geleitet. Und weil das so einfach ist, heißt die Seite auch: kurzarbeit-einfach.de. Ich habe mir das mal angeschaut und fand, das ist eine tolle verständliche Sache.

Digitalagentur: Das ist für uns als Digitalagentur natürlich besonders interessant, denn auch die BA digitalisiert sich und versucht damit den Prozess zu verschlanken, schneller und einfacher zu machen. Den Chat-Bot werde ich mal auf Herz und Nieren testen, auch wenn ich selbst keine Kurzarbeit anzeige. Gibt es auch etwas, das die Beschäftigten eines Unternehmens machen müssen, um KuG zu erhalten?

Digitalagentur: Christian Wagener und Tobias Droßmann während der Aufzeichnung

Digitalagentur: Podcast Agentur für Arbeit und Digitalagentur

Droßmann: Das hat mich mein Nachbar letzte Woche auch gefragt. Ich sage Ihnen einfach, was ich ihm auch gesagt habe. Grundsätzlich ist es so, dass der Arbeitgeber Kurzarbeit anzeigt und auch bei uns beantragt. Der Arbeitnehmer muss nichts tun, weil der Arbeitgeber das Geld an den Arbeitnehmer auszahlt und der Arbeitgeber bekommt dann von uns das Kurzarbeitergeld nachträglich erstattet über den Leistungsantrag, den ich vorhin erwähnte. Und seit dem 1. März auch inklusive der Sozialversicherungsbeiträge.

Digitalagentur: Wie viel Geld ist das dann am Ende? Wie viel Geld erhalte ich dann noch von meinem letzten Lohn?

Droßmann: Kurzarbeitergeld ersetzt einen Teil des entfallenen Nettolohns. Für Beschäftigte ohne Kind sind es 60 Prozent und für Beschäftigte mit Kind auf der Lohnsteuerkarte sind es 67 Prozent. Es ist ebenfalls abhängig von dem Arbeitsausfall. Ich kann Ihnen mal zwei Beispielrechnungen für eine Beschäftigte oder einen Beschäftigten ohne Kind darstellen.

Nehmen wir an, es kommt zu 20 Prozent Arbeitsausfall. Es wird dann 80 Prozent regulär gearbeitet und vom Arbeitgeber bezahlt. Von den entfallenen 20 Prozent werden 60 Prozent Kurzarbeitergeld gezahlt. Heißt das Gesamteinkommen liegt bei 92 Prozent. Die finanzielle Lücke (das nenn ich jetzt mal so) beträgt 8 Prozent. Das ist das, was die- oder derjenige weniger am Ende des Monats in der Tasche hat. Zweites Beispiel: Bei 100 Prozent Arbeitsausfall – man nennt das auch Arbeitslosengeld 0 – da zahlt der Arbeitgeber dann kein reguläres Gehalt. Man ist ja zu 100 Prozent zu Hause. Von den entfallenen 100 Prozent werden 60 Prozent Kurzarbeitergeld gezahlt. Gesamteinkommen liegt dann bei 60 Prozent und die finanzielle Lücke des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin liegt bei 40 Prozent. Das reißt bei vielen Menschen ein Riesenloch in die Haushaltskasse. Ich empfehle, auf arbeitsagentur.de nachzulesen, ob Anspruch auf Grundsicherung besteht. Es gibt allerdings auch Unternehmen, die während der Kurzarbeit das Geld freiwillig aufstocken. Dann ist es halt wieder anders.

Digitalagentur: Das heißt, es gibt sehr verschiedene Fälle, mit denen man es da zu tun hat, von 60 Prozent bis nahezu vollem Gehalt ist da eigentlich alles möglich. Darf ich mir dann wenigstens, sofern das überhaupt möglich ist in der derzeitigen Lage, etwas dazuverdienen?

Droßmann: Wenn Sie das schon vor Beginn Ihrer Kurzarbeit getan haben, ist das auch weiterhin überhaupt kein Problem. Es erfolgt keine Anrechnung Ihres Nebenverdienstes auf das Kurzarbeitergeld. Starten Sie Ihren Nebenverdienst aber erst während des Bezugs von Kurzarbeitergeld, wird Ihr Nebenverdienst angerechnet. Es gibt da aber was Neues: Über einen Nebenjob im systemrelevanten Bereich (also zum Beispiel in der medizinischen Versorgung, im Lebensmittelhandel oder auch bei Lieferdiensten – da wird gesucht) können Sie sich von April, bis Oktober 2020 etwas hinzuverdienen, ohne dass eine Anrechnung erfolgt – maximal nur bis zu ihrem vorherigen Netto.

Digitalagentur: Weil ein Lieferdienst zum Beispiel zum systemrelevanten Bereich gehört, könnte ich also anfangen, Essen auszufahren. Viele Unternehmen im Gastro-Bereich stellen ja derzeit um, und ich bin dann jemand, der die Lieferungen ausfährt, das könnte ich dann tun.

Droßmann: Genau, alles was zum systemrelevanten Bereich gehört, das kann man quasi auch googeln, was dazugehört, da ist das möglich.

Digitalagentur: Jetzt trifft die Corona-Krise die Unternehmen auf verschiedene Weise. Besonders betroffen sind sicher der Einzelhandel und die Gastronomie, wo viele Minijobber arbeiten. Diese Minijobber haben nun einen Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes, Umsatz wird allerdings keiner mehr gemacht und Personalkosten können durch andere Förderprogramme nicht bezuschusst werden. Kann für Minijobber auch Kurzarbeit beantragt werden?

Droßmann: Nein, Minijobber sind von der Sozialversicherungspflicht befreit und haben daher keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Digitalagentur: Gibt es denn andere Möglichkeiten für die Minijobber?

Droßmann: Man könnte versuchen, einen anderen Minijob zum Beispiel in den vorhin genannten systemrelevanten Bereichen zu finden. In manchen Betrieben wird hier händeringend Personal gesucht. Jobangebote finden Sie hier online in der Jobbörse der Arbeitsagentur oder halt auf spezifischen Seiten, beispielsweise im Agrarbereich in der Agrarjobboerse.de oder daslandhilft.de.

Droßmann: Für Familien mit geringem Einkommen gibt es vielleicht auch eine andere Unterstützung, nämlich den Notfall-Kinderzuschlag. Dabei können diese Familien bis zu 185 Euro pro Kind erhalten. Näheres dazu finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit. In der Suche am besten Notfall-Kiz – also K I Z – eingeben. Dort können Sie dann auch online prüfen, ob Sie einen Anspruch haben.

Digitalagentur: Eine andere Gruppe ist gerade vielleicht nicht so im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung. Die Startup-Szene ist in Niedersachsen relativ groß und es gibt viele Kleinstunternehmen, die sich mit Innovationen von morgen beschäftigen. Diese Unternehmen sind häufig von Digitalagentur: Soloselbstständigen geführt und haben den Sprung in eine eigenständige Gesellschaft noch nicht geschafft. Was passiert denn mit dieser Gruppe von Selbstständigen? Kann diese Gruppe durch die BA unterstützt werden?

Droßmann: Das Kurzarbeitergeld als – ich sage mal – „klassisches BA-Instrument“ kann hier leider nicht greifen. Zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen ist es aber ohnehin nicht gedacht. Da viele Instrumente nicht greifen, haben Bund und Länder bereits verschiedene Programme aufgelegt. Auch und insbesondere für Solo-Selbstständige & Kleinstbetriebe. Daneben steht Soloselbstständigen aber selbstverständlich auch eine Unterstützung der BA in Form der Grundsicherung offen.

Digitalagentur: Gibt es einen speziellen Prozess, wenn Soloselbstständige Grundsicherung beantragen?

Droßmann: Nein, wir haben für diese Kundengruppe keinen grundlegend neuen oder speziellen Prozess aufgelegt. Was wir aber getan haben ist, das Antragsverfahren für alle zu vereinfachen, um möglichst viele Hürden für die Antragstellenden abzubauen. Das ist ein Teil des Sozialschutzpakets, das der Gesetzgeber aufgrund der aktuellen Lage beschlossen hat.

Digitalagentur: Das heißt da ist durchaus ein Bedarf da, der auch erkannt wurde. Wurde das Team ebenfalls verstärkt, oder ist die Nachfrage dort nicht erhöht?

Droßmann: Doch, das ist sie. Wir haben zum Beispiel eine zusätzliche bundesweite Servicerufnummer eingerichtet, an die man sich mit grundsätzlichen Fragen wenden kann. Die Nummer der Hotline ist die 0800 4555523. Parallel kann man sich natürlich auch immer telefonisch direkt an ein Jobcenter vor Ort wenden. Manche Jobcenter haben Extra-Teams zur Bearbeitung von Neuanträgen ins Leben gerufen. Oder in anderen Jobcentern verstärken Kolleginnen und Kollegen zum Beispiel aus dem Bereich der Arbeitsvermittlung zeitweise die Teams im Leistungsbereich. Auch hier erleben wir aktuell einen ganz gewaltigen Zusammenhalt der Kolleginnen und Kollegen vor Ort, um den Menschen, die von der Krise betroffen sind, schnell und so unbürokratisch wie möglich zu helfen.

Digitalagentur: Viel Hilfe und viele Menschen, die sich darum kümmern. Wir reden hier über Grundsicherung, muss das eigene Vermögen hier vorher aufgebraucht werden?

Droßmann: Normalerweise muss jeder, der Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragt, nachweisen, dass er nicht genug Vermögen – also Erspartes – hat, um davon zu leben. Da hat sich aber mit dem Sozialschutzpaket ebenfalls etwas geändert. Wenn Ihr Grundsicherungsbezug irgendwann zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 beginnt, dürfen Sie Ihr Vermögen für die ersten 6 Monate, in denen Sie die Leistungen erhalten, behalten – vorausgesetzt, es wird keine besondere Höchstgrenze überschritten. Die Höchstgrenze bei einem Single liegt zum Beispiel bei 60.000 Euro.

Digitalagentur: Das heißt, als Soloselbstständiger bin ich da erst mal ein Stück weit geschützt. Gibt es denn Kriterien für die Beantragung von ALG II?

Droßmann: Ja. Das ist alles gesetzlich geregelt. Grundsätzlich kann jede hilfebedürftige Person, die zu wenige oder keine Mittel hat, um den Lebensunterhalt für sich – beziehungsweise die eigene Familie – sicherzustellen, Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragen. Egal, ob diese Person gerade arbeitslos ist oder nicht. Die einfache Botschaft ist aktuell, wenn sie nicht genug Geld für den Lebensunterhalt haben, dann rufen Sie beim Jobcenter an. Die helfen Ihnen zum Beispiel auch telefonisch beim Ausfüllen des Antrags und prüfen, ob Sie Ansprüche haben.

Droßmann: Sie können sich auch jederzeit auf unserer Homepage arbeitsagentur.de informieren. Auf der Startseite finden Sie unter anderem auch den Direkteinstieg „Informationen zur Grundsicherung“ mit anschaulichen Erklärvideos zum Verfahren und zur Antragstellung, vereinfachten Antragsunterlagen zum direkten Download und wertvollen Ausfüllhinweisen. So ein Antrag ist ja immer nicht ganz einfach, da wird Ihnen noch mal erklärt, was gehört wo hin. Außerdem haben wir dort eine umfangreiche FAQ-Sammlung zusammengestellt, in der sich bestimmt auch Antworten auf Ihre Fragen finden lassen. Ich finde Klasse, wie umfangreich und in einer welcher guten Übersichtlichkeit die Informationen da abzurufen sind.

Digitalagentur: Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen bis hier. Weitere Unterstützung gibt es natürlich bei der Bundesagentur für Arbeit, genauso wie bei startup.niedersachsen oder direkt bei der Digitalagentur Niedersachsen. Ich hoffe wir können durch die Veröffentlichung dieses Podcasts noch ein wenig zur Verbesserung der Lage beitragen und freuen uns natürlich weiterhin über die Anregungen unserer Zuhörerinnen und Zuhörer. Haben Sie einen Vorschlag für einen Podcast oder haben Sie Fragen zu den vergangenen Podcasts? Senden Sie uns Ihre Nachricht an fragen@nds.de.

Digitalagentur: Vielen Dank an Tobias Droßmann dafür, dass er sich heute den Fragen gestellt hat. Auf Wiedersehen.

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