Im Gespräch mit der NBank zu Coronahilfen

Shownotes

Um diesen und weiteren Fragen nachzugehen, haben wir in Kooperation mit unseren Kolleg*innen von startup.niedersachsen einen Podcast ins Leben gerufen. Moderiert wird der Podcast von Christian Wagener, Themenmanager für Digitale Produktion bei der Digitalagentur Niedersachsen.

In der ersten Folge gibt Ralf Borchers von der NBank einen Überblick über die verschiedenen Förder- und Hilfsprogramme und stellt sich unseren und Ihren Fragen, die Sie uns via E-Mail zugeschickt haben. An dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank an Ralf Borchers und die NBank für die Unterstützung dieses Podcasts.

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Christian Wagener (Digitalagentur Niedersachsen): Herzlich Willkommen zum gemeinsamen Podcast von startup.niedersachsen und Digitalagentur Niedersachsen. Mein Name ist Christian Wagener und bei mir begrüße ich Ralf Borchers. Ralf Borchers ist von der NBank und wie alle in der NBank gerad ziemlich beschäftigt mit den Corona-Hilfsanträgen. Ich freue mich, dass du dich dennoch bereit erklärt hast, einige Fragen zu den Corona-Hilfsprogrammen in unserem Podcast zu beantworten. Wir hoffen, dass wir Euch mit der Veröffentlichung des Podcasts unterstützen können und starten gleich mit den ersten Fragen: Hallo Ralf!

Ralf Borchers (NBank): Hallo Christian! Vielen Dank, dass du dir die Mühe gemacht hast, heute zur NBank zu kommen. Schönen guten Tag an alle, die jetzt zuhören oder sich das später anhören. Ich hoffe, ich kann euch mit meinen Antworten helfen.

Digitalagentur: Dann starten wir mit der ersten Frage. Es gibt ja jetzt mehrere Töpfe; einer ist vom Bund, einer ist vom Land – kannst du vielleicht ein bisschen dazu sagen, wie das miteinander zusammenhängt und was genau was darstellt und wofür das gedacht ist?

Borchers: Ja das mache ich sehr gerne. Im Prinzip haben wir aktuell in der NBank drei Förderprogramme mit denen wir Euch unterstützen können. Das eine ist ein Zuschussprogramm des Bundes für Kleinunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten einschließlich Solo-Selbstständigen und Freiberuflern. Dann ein dazu addiertes Programm des Landes mit den gleichen Förderkonditionen für die Zielgruppe von Unternehmen mit 11 bis 49 Beschäftigten. Dann bieten wir für alle ein besonderes Liquiditätsdarlehen zu besonderen Konditionen bis zu 50.000 Euro.

Digitalagentur: Diese Mittel müssen nicht rückbesichert werden, so wie ich das verstanden habe, oder?

Borchers: Wenn du jetzt konkret zu dem Darlehensprogramm bis 50.000 Euro fragst: Genau, das ist die Besonderheit auch gegenüber den Hilfskrediten, die jetzt von der KfW angekündigt sind. Die KfW Kredite kann man über die Hausbank beantragen und da ist aktuell zumindest auch eine Risikoübernahme von zehn Prozent durch die Hausbank vorgesehen. Aber sonst eben eine Haftungsfreistellung bis zu 90 Prozent über die KfW. Hier bei dem NBank-Darlehen sind keinerlei Sicherheiten erforderlich.

Digitalagentur: Ich weiß, dass ihr in den letzten zwei Wochen ordentlich geackert habt und dass auch einige Einträge eingegangen sind. Weißt du ungefähr wie viele Einträge ihr bearbeitet und bewilligt habt?

Borchers: Den letzten Stand der eingegangen Anträge kenne ich nicht, das sind weit über 100.000. Da haben wir auch die Problematik, dass wir gerade vor zehn Tagen ungefähr mit dem Landes-Zuschussprogramm begonnen haben. Das wurde dann aber Mitte letzter Woche in weiten Teilen durch das Bundes-Zuschussprogramm abgelöst. Beide Programme sind nebeneinander gültig und so können viele Antragssteller, die zunächst nur einen Antrag über 3.000 Euro gestellt haben, einen ergänzenden Antrag für die Bundesförderung stellen. Das führt bei uns natürlich zu einem erheblichen doppelten Aufwand und einem weiteren Anstieg der Anzahl der Anträge. Aktuell kann ich sagen, wir haben nach meiner Schätzung um die 10.000 Anträge bearbeitet und damit auf jeden Fall schon über 100 Millionen Euro an Zuschüssen gewährt. Und dazu kommt nochmal ein Darlehen-Volumen von 19 Millionen Euro.

Digitalagentur: Das ist ja schon ein dicker Brocken. Und ihr arbeitet weiter an der Automatisierung des Verfahrens?

Borchers: Ja, wir versuchen, das Verfahren weites möglichst zu automatisieren. Natürlich prüfen wir auch automatisch die Vollständigkeit der Anlagen und soweit möglich auch die Plausibilität. Wir versuchen, dass wir dann die Bearbeitungszeit pro Antrag auf unter 15 Minuten bringen und konzentrieren uns dann natürlich im Wesentlichen darauf, ob die Begründung plausibel ist oder nicht. Wenn sie plausibel ist, kann die Förderung gewährt werden.

Digitalagentur: Für mich als Antragsteller ist also der Knackpunkt, den ganzen Antrag vollständig einzureichen und darauf zu achten, dass nichts fehlt?

Borchers: Das ist ganz wichtig. Die Voraussetzung sind nicht so anspruchsvoll oder umfangreich: Es braucht dem Antrag, es braucht die unterschriebene Kopie des Personalausweises und die Kleinbeihilfen-Erklärung. Diese drei Dinge müssen in einer Mail an das genannte Email-Postfach gesandt werden, dann ist die Antragstellung vollständig.

Digitalagentur: Wie lange dauert es denn im Moment im Schnitt von Beantragung bis Auszahlung?

Borchers: Das kann ich gar nicht genau sagen. Wir arbeiten tatsächlich momentan jeden Tag an der Bearbeitung, also auch am letzten Wochenende haben die KollegInnen unermüdlich an der Bearbeitung gearbeitet. Und wir haben das Team auch nochmal bewusst verstärkt, weiter über die normale Anzahl der SachbearbeiterInnen hinaus, die sich normerweise um solche Bearbeitungen kümmern. Wir haben alle Kräfte mobilisiert und das Ziel, alle diese Anträge möglichst im April zu bearbeiten.

Digitalagentur: Was passiert denn, wenn ich meine Anträge einreiche und da ist vielleicht irgendetwas nicht vollständig, was passiert dann sozusagen in dem Prozess der jetzt in der NBank abläuft?

Borchers: Dann führt das sicherlich bei uns zu einer Verzögerung, weil wir dann genau den Fall rausnehmen und sehen: Aha, da muss noch nachgearbeitet werden, nachgefasst werden, angerufen oder gemailt werden, um die weiteren Unterlagen zu bekommen. Damit uns das nicht so aufhält, packen wir diese Anträge bildlich gesprochen erstmal auf einen anderen Stapel. Deswegen ist es so wichtig, dass die Anlagen vollständig sind, nur dann können wir sehr schnell bewilligen. Alle anderen Anträge prüfen wir natürlich auch, aber das werden wir dann erst im zweiten Schritt tun.

Digitalagentur: Damit ich diesen Antrag vollständig ausfüllen kann, ist da drin zum Beispiel die Frage nach der Anzahl der MitarbeiterInnen in meinem Unternehmen. Wie berechne ich sowas, wenn ich zum Beispiel zwei verbundenen Unternehmen habe, kannst du dazu was sagen?

Borchers: Ja, wenn es ein Verbundunternehmen ist, dann würde ich jetzt davon ausgehen, dass das in unserem Sinne ein Unternehmen wäre und dementsprechend gilt dann die Größenklasse für dieses gemeinsame Unternehmen. Das sind aber wirklich ganz wenige Fälle, die hier an uns herangetragen werden. Ein typischer Fall ist jemand hat ein Restaurant mit drei weiteren Imbissbuden und fragt uns, ob er pro Imbissbude einen Antrag stellen soll oder insgesamt für sein Unternehmen. Da gilt natürlich, er soll insgesamt für sein Unternehmen diesen Antrag stellen, egal wie viele Betriebsstätten er hat. Schaut bitte auch auf unsere FAQ-Liste, die wir mitveröffentlicht haben. Dort haben wir viele Fragen und Antworten gesammelt, auch wie man konkret die Beschäftigtenzahl ermittelt, nämlich in Vollzeit-Einheiten. Und dort kann man z.B. nachlesen, dass Mini-Jobber, wenn man diese angestellt hat, tatsächlich mit 0,3 Vollzeit-Einheiten berechnet werden.

Digitalagentur: Die Dokumente finde ich dann ja auch nbank.de, das ist mittlerweile ja gut digital ausgeschildert. Bei Startups ist der Spezialfall bei der Thematik verbundener Unternehmen, wenn Investoren sich in das Unternehmen einbringen und sozusagen an das Unternehmen und die Idee glauben und sich mit Kapital einbringen. Wie sieht’s denn da aus? Kann ich dann trotzdem diese Soforthilfen beantragen?

Borchers: Entscheidend ist, dass das Unternehmen, auch mit den Gesellschaften, die es hat, insgesamt ein KMU ist. Dementsprechend, wenn wir also ein Startup hätten – und da habe ich auch schon Einzelfälle auf dem Schreibtisch gehabt – wo es ein junges Startup gibt, dass selbst vielleicht nur sieben Beschäftigte hat, aber es gehört mehrheitlich zu einem Großunternehmen mit 2.000 Beschäftigten, dann ist dieses Startup nicht antragsberechtigt.

Digitalagentur: Die Frage kam bei uns auch auf und ich fand es interessant, dass es solche Konstellation auch öfter gibt. Es gibt noch eine spezielle Frage, die an uns herangetragen wurde, und zwar zu der Summe der fortlaufenden Sach- und Finanzaufwände. Die muss in diesen Antrag mit rein. Lebenshaltungskosten, das steht überall auf der Seite, sind ausgeschlossen. Wie ist das aber mit solchen Dingen wie Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Vorauszahlung, Kranken- und betriebliche Haftpflichtversicherung?

Borchers: Auch Sozialversicherungsbeiträge zählen zu den Personalkosten. Und Personalkosten sind an der Stelle per se nicht berücksichtigungsfähig. Zu den Sozialbeiträgen haben wir den Hinweis, dass auch dort beim Sozialversicherungsträger die Stundung beantragt werden kann. Nach meiner Erinnerung ist sogar so, dass bei allen Unternehmen, die für ihre Mitarbeiter Kurzarbeit beantragt haben, der Staat die Sozialbeiträge für die Betroffenen mit übernimmt. Zumindest für den entsprechenden Anteil. Insofern ist das an dieser Stelle eine andere Möglichkeit, Liquidität zu sparen/ zu schonen. Das gleiche empfehlen wir beim Thema Steuern, Steuervorauszahlung, da bitte direkt sich an das Finanzamt wenden und auf die neue Situation hinweisen und dort um entsprechende Aussetzung der Vorauszahlungen oder Steuerstundungen bitten.

Digitalagentur: Okay, also an der Stelle nicht bezuschussungsfähig, aber es gibt andere Stellen, wie zum Beispiel die BA, die sich um diese Dinge kümmern.

Borchers: Genau. Das Finanzamt und die Sozialversicherungen sind ein wichtiger Ansprechpartner dafür. Das andere Beispiel, Versicherungen; Haftpflichtversicherungen, Kfz-Versicherungen, Gebäudeversicherungen etc., das sind natürlich Sachkosten und die können auch berücksichtigt werden.

Digitalagentur: Weil die dann sozusagen für meinen Betrieb sind?

Borchers: Weil es Sachkosten sind.

Digitalagentur: Ah, ok! Es ging auch um das Thema Lebenshaltungskosten, also wenn ich mir eine solo-selbständige Tanzschule vorstelle, einen ein-Mann-Betrieb oder ein-Frau-Betrieb, für die ist natürlich wichtig, dass sie aus ihrem Unternehmen entnehmen könne, um ihre Lebenshaltung damit zu finanzieren. Was können die denn jetzt machen?

Borchers: Die Frage wird sehr oft an uns gestellt. Nochmal rückblickend, das war wirklich auch der Vorteil der Landesförderung, wie sie bis Mitte letzte Woche auch bestand. Dort waren im Rahmen der Pauschal-Förderung des Landes auch die Lebenshaltungskosten förderfähig. Das ist jetzt definitiv nicht mehr so, der Bund hat das entschieden und die Betroffenen, denen jetzt das Geld für den normalen Lebensunterhalt fehlt, müssen sich damit an die zuständigen Behörden für Grundsicherung wenden.

Digitalagentur: Das heißt letztendlich beantrage ich Arbeitslosengeld II. Ihr hattet sehr hohe Belastung auf den Servern und dem Kundenportal der NBank. Wie ist es denn mit dem Kredit, der lässt sich ja weiterhin nur über das Portal beantragen und das bleibt auch so, oder?

Borchers: Das bleibt auch so. Momentan diskutieren wir, ob wir das auch umstellen können, aber unsere IT-Mannschaft ist gerade so beschäftigt damit, die Automatismen weiterzuentwickeln und das System für die Zuschussförderung am Laufen zu halten, weil wir dort 90 Prozent aller Anträge bekommen. So ist dieses Thema, auch für das Darlehen einen neuen Zugangsweg zu öffnen, ein bisschen nach hinten verschoben worden.

Digitalagentur: Also 10 Prozent sind dann tatsächlich diese Kredit-Geschichten, die angefragt werden. Was ist denn mit den anderen Förderprogrammen beispielsweise?

Borchers: Die anderen Förderprogramme laufen auch weiter, aber tatsächlich ist es momentan so, dass wir die Bearbeiter für die anderen Förderprogramme auch für die Soforthilfe-Programme einsetzen, sodass es sein kann, dass wir dort verzögert bewilligen.

Digitalagentur: Das heißt aber nicht, dass da nichts gemacht wird, sondern es kann sein, dass das länger dauert, einfach weil eben mehr Leute für die Soforthilfen eingesetzt werden. Wir gehen mal wieder in das Thema Startup rein, ich bin als Startup natürlich immer auf der Suche nach Liquidität, das heißt Investoren, die an das Produkt, die Dienstleistung, das Unternehmen und die Geschäftsidee dahinter glauben und bereit sind, dafür Geld auszugeben. Das heißt man ist permanent im Verhandlungsmodus. Jetzt springen mir natürlich meine potenziellen Investoren ab, denn die sind im Zweifel auch betroffen und haben gar keine Liquidität mehr, sodass sie natürlich auch nicht investieren können. Ist das auch schon eine Begründung zu sagen, ich bin betroffen von der Corona-Krise? Mein Unternehmen ist dann vielleicht nicht direkt betroffen, aber ich bin natürlich davon abhängig, dass Investoren in mein Unternehmen kommen, ist das dann auch schon eine plausible Begründung für einen Liquiditätskredit oder einen Zuschuss?

Borchers: Ja, auf jeden Fall. Wir sind sehr glücklich, dass auch der Bund klargestellt hat, dass seine Zuschussförderung auch für Startups gilt. Voraussetzung ist immer, dass das Startup selber zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht Insolvenz angemeldet hatte oder insolvenzgefährdet war. Dann gilt der normale Zugangsweg auch für die Startups, da gibt es keine Unterschiede zu den anderen Unternehmen. Das ist auch für uns das entscheidende Kriterium, also gibt es ein tragfähiges Geschäftsmodell, gibt es grundsätzlich eine Entwicklungsperspektive, wenn jetzt nicht Corona gekommen wäre – auch für unsere Darlehen, die wir den Startups zur Verfügung stellen. Insofern hoffen wir, dass wir damit auch den Startups konkret helfen können. Auch dann, und das ist ja oft der Fall, wenn Startups im Moment noch planmäßig rote Zahlen schreiben.

Digitalagentur: Das bedeutet, bei Startups würde man inhaltlich nochmal genauer draufschauen und hat dann die Möglichkeit, da eine Entscheidung zu treffen, die dann möglicherweise zu einem Kredit oder Zuschussprogramm führen?

Borchers: Genau. Und bitte in der Begründung auch angeben, wenn ein Liquiditätsengpass entstanden ist, weil Investoren abgesprungen sind – das ist ein nachvollziehbares Argument.

Digitalagentur: Das hört sich doch gut an, für unsere Startups, für unsere Unternehmen in Niedersachsen. Weitere Informationen findet ihr auf startup.nds.de und natürlich auch bei der Digitalagentur unter digitagentur-niedersachsen.de. Wir hatten im Vorfeld eine Email-Adresse geschaltet, die lautet fragen@nds.de, die bleibt erhalten, ihr könnt weiterhin Fragen stellen, diesmal zum Thema Kurzarbeit und Arbeitsmarktentwicklung zu unserem nächsten Podcast mit der Bundesagentur für Arbeit.

Digitalagentur: Lieber Ralf, vielen Dank, danke dass du dir die Zeit genommen hast! Ich weiß, es ist gerade nicht so viel Zeit da, aber nichtsdestotrotz – danke dass du uns dabei unterstützt!

Borchers: Sehr gerne!

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